Unsere Beiträge zur Vorsorgevollmacht haben gezeigt, wie wichtig eine frühzeitige Vorsorge sein kann. Nur wer beizeiten die für ihn passenden Regelungen trifft, ist auf der sicheren Seite.
Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt das Gericht
Wenn ihr keine Vorsorgevollmacht erteilt habt, muss das Gericht einen Betreuer bestimmen.
Zu einer solchen Situation kann es sehr schnell kommen. Ein Unfall auf der Autobahn, eine misslungene OP oder eine plötzliche schwere Erkrankung sind bspw. Ursachen für ein auftretendes Koma. In diesem Fall könnt ihr nicht mehr über euch selbst bestimmen. Das Gericht ist verpflichtet, einen Betreuer einzusetzen. Das kann – muss aber nicht – ein Angehöriger sein. Ein gerichtlich bestellter Betreuer liegt ebenfalls im Ermessen des Gerichts.
Nur mit einer Vorsorgevollmacht verhindert ihr den gerichtlichen Betreuer.
Gewollte Betreuungsvollmacht
Ältere, alleinstehende Personen besitzen noch ein weiteres Problem. Da die meisten Freunde im gleichen Alter sind, fehlen Bezugspersonen. Wen sollen die Alleinstehenden in die Vorsorgevollmacht einsetzten? Wie oben beschrieben, setzt das Gericht ohne Vorsorgevollmacht einen gerichtlichen Betreuer ein. Das ist aber mit einem Lotteriespiel vergleichbar. Man kann mit seinem Betreuer Glück aber auch Pech haben.
Die Alternative ist eine Betreuungsverfügung.
Beim zum Amtsgericht gehörenden Betreuungsgericht hinterlegt ihr eure Betreuungsverfügung (in den meisten Bundensländern ist die Hinterlegung möglich).
In dieser Verfügung vermerkt ihr alle eure Wünsche bspw. den Ort der Pflege, wie ihr versorgt werden wollt und schlagt Personen eures Vertrauens als Betreuer vor. Neben Einzelpersonen könnt ihr auch einen Betreuungsverein benennen, der dann die Betreuung übernimmt. Deutschlandweit existieren mehr als 800 Betreuungsvereine, so dass die Auswahl eines bestimmten Vereins nicht schwer fallen sollte.
Die Mitglieder der Betreuungsvereine bestehen meist aus Ehrenamtlichen Helfern, die von professionell geschulten Mitgliedern unterstützt werden.
Anders als bei der Vorsorgevollmacht kontrolliert das Betreuungsgericht die Einhaltung der Betreuungsverfügung.