Vorsorgevollmacht ohne Notar – kostenloses Formular als Vordruck

Im dritten Teil haben wir aufgezeigt, welche Kosten für eine Vorsorgevollmacht beim Notar anfallen. Wenn ihr euch diese Kosten sparen wollt, ist das natürlich auch möglich. Das Bundesministerium hat ein Formular zum selber ausfüllen zur Verfügung gestellt.

Dieses Formular könnt ihr hier downloaden:

aktualisierter Stand 04/2018 (Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz)

Füllt dieses Formular mit dem PC oder ausgedruckt per Hand aus. Die Vorsorgevollmacht muss vom Vollmachtgeber und vom Bevollmächtigten unterschrieben werden. Besser ist es, wenn zusätzlich noch ein Zeuge die Vollmacht unterschreibt und so die Rechtmäßigkeit der Vorsorgevollmacht bezeugt.

Gibt es den richtigen Zeitpunkt für die Vorsorgevollmacht?

Nein, den gibt es nicht. Jederzeit kann ein Unfall passieren, eine schwere Krankheit eintreten oder man kann gar Opfer eines Verbrechens werden. Eine Vorsorgevollmacht ist nicht nur für die ältere Generation wichtig, auch junge Leute sollten die Vollmacht ausfertigen. Nur dadurch ist eine Selbstbestimmung im Krankheitsfall gewährleistet. Kein Bürokrat oder überlasteter Arzt kann entscheiden, was das Beste für einen ist, wenn man die Entscheidung bereits im Vorfeld selber getroffen hat.

Missbrauch der Vorsorgevollmacht verhindern

Die Vollmacht sollte immer sofort gültig sein, da niemand einschätzen kann, wann der Zeitpunkt für die Vollmacht eintritt. Übrigens: die einmal erteilte Vollmacht kann jederzeit und willkürlich wieder geändert oder entzogen werden.

Um einen Missbrauch zur vermeiden, stehen euch verschiedene Möglichkeiten offen. Zum einen könnt ihr die unterzeichnete Vollmacht dem Bevollmächtigten nicht aushändigen. Sobald diese gebraucht wird, muss der Bevollmächtigte allerdings schnellen Zugriff auf die Vollmacht haben. Bei einer notariell beurkundeten Vollmacht ist es noch einfacherer. Weist den Notar an, die Vollmacht nur gegen ein ärztliches Attest über die Geschäftsunfähigkeit bzw. die Bedürftigkeit auszuhändigen. So seid ihr vor Missbrauch wirksam geschützt.

Geschäftsfähigkeit

Die Geschäftsfähigkeit ist das ausschlaggebende Kriterium für die Erteilung der Vollmacht. Der Vollmachtgeber muss zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung voll geschäftsfähig sein. Das sollte bei einer selbst ausgestellten Vorsorgevollmacht immer durch einen weiteren Zeugen bestätigt werden. So kann im Nachhinein dein persönlicher Wille, deine Anordnung  nicht angezweifelt oder verändert werden.

Selbstbestimmung bis zuletzt – es liegt an euch.