Der erste Teil unseren kleinen Serie befasst sich mit der Überzeugungsarbeit für Eltern und Schwiegereltern. Der zweite Teil geht auf den Inhalt der Vorsorgevollmacht ein. Im dritten Teil nehmen wir die Kosten für den Notar unter die Lupe.
Notar oder lieber doch nicht?
Eine Vorsorgevollmacht sollte notariell beglaubigt werden. Dann sind die Vollmachtgeber rechtlich auf der sicheren Seite und wissen, dass ihr Wille wirklich durchgesetzt wird. Gerichte dürfen die Vollmacht nicht ignorieren. Ein weiterer Vorteil: der Notar achtet auf eine rechtswirksame Formulierung und klärt über eventuelle Hindernisse auf. Das gilt in jedem Fall dann, wenn der Notar die Vollmacht selber aufsetzt. Eine vorgefertigte Erklärung kann ohne Beratung beurkundet werden – eine Beratung ist dann nicht mit inbegriffen.
Ein Notar kostet doch viel Geld!
So eine Vorsorgevollmacht ist bestimmt teuer! Das können wir uns gar nicht leisten. Die wollen doch alle nur Geld verdienen. Diese Argumente kommen euch bekannt vor? Dann könnt ihr eure Eltern oder Schwiegereltern beruhigen. Die Kosten sind gar nicht so hoch, geschweige noch unbezahlbar.
Beispiel:
Für einen Geschäftswert von 10.000 Euro sind gerade mal 27 Euro netto fällig. Für einen Geschäftswert von 500.000 Euro ist die Höchstgebühr von 403,50 Euro zu entrichten. Die genaue Staffelung findet ihr auf dieser Seite: Notarkosten. Ihr seht, die Einschaltung eines Notars ist nicht wirklich teuer. Die meisten müssen mit 66 Euro plus Umsatzsteuer rechnen.
Für 66 Euro kauft der normale Bürger ein Gesamtpaket, dass ein passables Ruhekissen darstellt.
Müssen immer die Kinder als Bevollmächtigte eingetragen werden?
Natürlich nicht! Nicht immer sind die Kinder die passenden Bevollmächtigten. Wenn Kinder und Eltern kein gutes Verhältnis miteinander haben – sind die Kinder nicht die Richtigen für diese heikle Situation. Dann müssen die Eltern einen anderen Bevollmächtigen finden. Bspw. gute Freunde, Verwandte, Nachbarn oder einen behördlichen Vertreter, die Bevollmächtigten können jede Person ihres Vertrauens einsetzen.
Zentrales Vorsorgeregister
Im Fall des Falles muss der Arzt oder das Krankenhaus die Vorsorgevollmacht erst einmal finden. Ist die Vollmacht nirgends registriert, wird es schwierig. Eine Abhilfe schafft das Zentrale Vorsorgeregister. Hier könnt ihr die Vollmacht für wenig Geld registrieren lassen. Die Kosten liegen für Privatpersonen grundsätzlich bei 13 Euro. Sondervereinbarungen, Zahlungsweise oder Anmeldeprozeduren kosten zusätzlich ein paar Euro. Die Eintragung ist also wirklich günstig. Jedes Gericht muss vor der Bestellung eines Vertreters nachforschen ob eine Vorsorgevollmacht besteht oder nicht. Die Zeiteinsparung durch eine registrierte Vollmacht kann im Zweifelsfall einen wichtigen Zeitvorteil für den Patienten bringen.