Vorsorgevollmacht – so überzeugt ihr eure Eltern und Schwiegereltern

Die Eltern oder Schwiegereltern klagen über einige Zipperlein und haben die 60 bereits erreicht oder gar überschritten? Dann wird es Zeit für eine Vorsorgevollmacht – denken die Kinder. Kinder wollen ihre Eltern schützen, sie sind der Meinung, dass die Eltern und ebenso auch die Schwiegereltern auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben führen sollen. Dieser Wunsch ist auf Dauer nur mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht zu erreichen.

Was regelt die Vorsorgevollmacht?

Befindet sich der Vollmachtgeber (Mutter oder Vater) in einer hilflosen Lage regelt die in der Vollmacht benannte Person ihres Vertrauens, in dieser schwierigen Zeit die Geschicke. Das Elternteil kann sich darauf verlassen, dass die eigenen Kinder ihre Wünsche berücksichtigt und durchsetzt. Im Idealfall wurde vorher mit den Kindern genau abgesprochen, was die Eltern wollen und was nicht, welcher Fall niemals gewünscht wurde – das alles lässt sich schriftlich in der Vorsorgevollmacht fixieren.

Hilflose Lage?

Die Eltern stehen seit mehr als 30 Jahren im Berufsleben, sie sind ihrer Meinung nach nicht hilflos. Aber ein Zuckerschock, Schlaganfall, Unfall, Koma – birgt endlos viele Möglichkeiten, um eine Vorsorgevollmacht haben zu müssen und dann haben zu wollen.

Ohne Vorsorgevollmacht entsteht eine Versorgungsnummer

Waren die Eltern nicht weitsichtig genug, eine Vorsorgevollmacht auszufertigen – büßen sie dieses Versäumnis bei einer ernsthaften Erkrankung. Existiert keine Vorsorgevollmacht, wird vom Gericht ein rechtlicher Betreuer bestimmt. Dieser Betreuer, der die erkrankte Person nicht kennt und auch keine Zeit hat sie kennenzulernen – entscheidet dann über das Schicksal der hilflosen Person. Die Mutter oder der Vater sind dann nur noch Versorgungsnummern, die im Laufe der Woche oder des Monats abgearbeitet werden müssen. Der Betreuer wird gerichtlich beaufsichtigt, entscheidet jedoch nach seinen moralischen Wertvorstellungen. Was das Elternteil wollte, irgendwann mal gesagt hat, beabsichtigt hat – kann der Betreuer nicht wissen. Die Wünsche des Kranken können niemals in dem Maße berücksichtigt werden, wie es bei einer existierenden Vollmacht der Fall wäre.

Auswirkungen für die Eltern

Die Eltern haben einen Horror vor einem Pflegeheim oder Altersheim und die Kinder wissen das. Dem Betreuer ist das aber einerlei. Er bestimmt, dass die Eltern in einem Pflegeheim der Krankheit entsprechend gut aufgeboben sind. Dann werden die Kranken in das Pflegeheim verlegt. Die Kinder haben nur noch sehr wenige Möglichkeiten dagegen – eine Klage braucht Zeit, verursacht weitere Kosten und vor Gericht und auf  See ist man in Gottes Hand. Der Ausgang der Klage ist mehr als ungewiss.

Weiter geht es im zweiten Teil.

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