Windräder vs. Naturschutz – haben Störche und Co. größere Rechte?

Kann der Naturschutz Windräder stoppen, einfach zum Stillstand bringen? Kaum vorstellbar, aber leider Wirklichkeit. Energie wird mit Windrädern auf „saubere“ Art und Weise produziert. Kein Qualm durch Verbrennung von Kohle, kein Atomstrom und keine Abfallprodukte, die in 1000 Jahren immer noch vor sich hinstrahlen. Trotz allem ist es dem Naturschutz gelungen, dass die Windräder stillstehen. Haben die Naturschützer mit ihren Forderungen recht oder ist die ganze Aktion wegen „ein paar seltenen Vögeln“ überzogen. Bildet euch eine eigene Meinung!

Der aktuelle Fall

Der neueste Fall ereignet sich gerade im Vogelsbergkreis. Private Investoren finanzierten in dieser strukturschwachen

Gegend in ein Windrad. Neben dem Umweltgedanken trieb die Bürger auch die verlockenden Einnahmen an.  Da „IHR“ Windrad auf Grund der Klage der NABU stillsteht, gehen den Bürgern täglich immerhin 1000 bis 2000 Euro an Einnahmen verloren. Eventuell aufgenommene Kredite müssen von den Kreditnehmern trotz der fehlenden Einnahmen bedient werden.

Warum werden die Windräder im Vogelsberg gestoppt?

Geklagt hat die Nabu. Innerhalb von 1500 Metern um das Windrad brüten Schwarzstörche und der rote Milan. Beide Vogelarten stehen unter Naturschutz . Der Schwarzstorch bspw. ist sehr schreckhaft. Ein eingeschaltetes Windrad würde die Störche dermaßen erschrecken, dass sie sehr wahrscheinlich ihr Nest und damit ihre Eier verlassen. Der Mindestabstand muss nach den Vorgaben der Nabu mindestens 3000 Meter betragen. Der rote Milan gehört hingegen nicht zu den schreckhaften Tieren. Er hat ein anderes Problem – die Windräder an sich. Die Flügel des Windrades erreichen in der Spitze Geschwindigkeiten von mehr als 200 km in der Stunde. Darauf kann sich kein Vogel einstellen. Der Vergleich der Nabu: schicken Sie ein Kleinkind über eine Autobahn. Es wird scheitern, genau wie der Milan.

Kann es eine verträgliche Lösung für ähnliche Probleme geben?

Bürgerinteressen, Windräder und Naturschutz sind vereinbar. Auch kleinere Vogelschutzgebiete müssen erfasst werden – nur dann können Windräder in ausreichendem Abstand in Betrieb genommen werden. Die großen Vogelschutzgebiete sind erfasst und kartografiert. Nur bei den kleineren hapert es noch. Aber gerade diese sind wichtige Nischen für seltene und geschützte Arten. Hier kann und muss ein Konsens gefunden werden.

Quelle: Frankfurter Rundschau

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