Für ältere alleinstehende Personen ist die Betreuungsverfügung oft die einzige Möglichkeit, auf ihr Schicksal im Betreuungsfall Einfluss zu nehmen. Die Vorsorgevollmacht scheidet regelmäßig dann aus, wenn es an Angehörigen als Vollmachtsempfänger mangelt. Ein weiterer Vorteil, die Betreuungsvollmacht wird es dann wirksam, wenn sie gebraucht wird.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Mit einer Betreuungsverfügung wird sicher gestellt, dass im Betreuungsfall die eigenen Wünsche berücksichtigt werden. Jeder kann bspw. bestimmen, ob er in einem Heim oder lieber in den eigenen 4 Wänden gepflegt werden will. Das gilt
auch dann, wenn absehbar ist, dass die häusliche Pflege nicht die gleiche Qualität hat.
Lebensqualität stellt sich für jeden anders dar. So ist Lebensqualität für den einen das Leben im eigenen Zuhause. Für einen anderen ist die Lebenserhaltung mit allen verfügbaren Apparaten das Wichtigste.
In der Betreuungsvollmacht wird darüber hinaus geregelt, wer die Betreuung im Betreuungsfall übernehmen soll. Damit kann eine Einzelperson oder ein Betreuungsverein betraut werden. Der Ausschluss von Personen, die die Betreuung übernehmen sollen, ist ebenfalls möglich.
Die Form der Betreuungsverfügung
Zur Zeit ist noch keine Form für die Betreuungsverfügung vorgeschrieben. Die Verfügung kann also handschriftlich oder mit dem PC geschrieben werden. Ein ausgefülltes Musterformular ist ebenso möglich. Folgende Muster haben wir für euch zusammengestellt:
Betreuungsverfügung HVD: Betreuungsverfuegung Muster (PDF, 96 KB)
Betreuungsverfügung BMJ: Muster Betreuungsverfügung BMJ (PDF, 208 KB)
Beide Formulare enthalten ähnlich strukturierte Felder zum Ausfüllen.
Aufbewahrung der Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung könnt ihr zu Hause aufbewahren. Wichtig ist in diesem Fall, dass jemand über das Vorhandensein dieser Verfügung Kenntnis hat. Wollt ihr das nicht, reicht auch ein Hinweis in eurem Portmonee auf den Verwahrungsort eurer Verfügung.
Gerichtliche Aufbewahrung
In den Bundesländern
- Bayern
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
ist die gerichtliche Aufbewahrung möglich. Die noch fehlenden Bundesländer folgen hoffentlich in Kürze. Ihr hinterlegt eure Betreuungsverfügung bei eurem zuständigen Amtsgericht.
Ab wann ist die Betreuungsverfügung gültig
Die von euch eingesetzte Einzelperson oder der Verein kann mit der Betreuungsvollmacht allein nicht handeln. Der Betreuer muss erst vom Gericht bestellt werden, ehe er Handlungsbefugnis bekommt. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht kontrolliert das Gericht die Einhaltung der Wünsche in der Betreuungsverfügung.