Vorsorgevollmacht – der Ehepartner kann immer bestimmen?

Im ersten Teil sind wir auf die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht eingegangen. In diesem Teil erfahrt ihr mehr über Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten. Argument: Ehepartner können untereinander für den Partner entscheiden. Diese Auffassung vertreten die Vertreter der Generation 60+ vehement. Ein Ehepartner kann immer für den anderen entscheiden und einstehen. Und genau da irren sie.

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